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Feuer im Garten: Was ist erlaubt?

Ob Lagerfeuer oder Feuerschale: Für ein offenes Feuer – selbst im eigenen Garten – gelten zahlreiche rechtliche Vorschriften und Regeln. Das sollten Sie wissen.

Beim Umgang mit offenem Feuer im Garten gibt es eine Vielzahl von Regeln und Vorschriften zu beachten – die in Thüringen ganz anders ausfallen können als zum Beispiel in Berlin. Ab einer bestimmten Größe kann für die Feuerstelle sogar eine Baugenehmigung erforderlich sein. Generell müssen Sie die baurechtlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften einhalten, ob Sie nun ein Lagerfeuer machen oder eine feste Feuerstelle einrichten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, auch für das Verbrennen von Gartenabfällen. Erkundigen Sie sich deshalb in jedem Fall bei Ihrer Gemeinde oder bei der Stadt, ehe Sie ein Feuer in Ihrem Garten entfachen.

Feuer im Garten: Allgemeine Regeln für einen sicheren Umgang

Zünden Sie bei länger andauernder Trockenheit kein Feuer im Garten an. Zu hoch ist die Gefahr, dass durch Funkenflug ein unkontrollierbarer Brand entstehen, der sich durch Wind rasch ausbreitet. Meiden Sie außerdem Brandbeschleuniger und verbrennen Sie nur natürliche Materialien, die keine Schadstoffe enthalten. Die Unterlage und die Umgebung rund um das Feuer müssen feuerfest sein, sodass sie nicht in Flammen aufgehen. Und: Lassen Sie das Feuer in Ihrem Garten niemals unbeaufsichtigt brennen.

Darf man Gartenabfälle verbrennen?

Für manche erscheint das Verbrennen von Gartenabfällen als einfachste Lösung. Das Grüngut muss nicht abtransportiert werden, es fallen keine Kosten an und es geht schnell. Aber das Verbrennen von Grüngut ist gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt. Nicht nur Bundes- und Landesgesetze, sondern auch kommunale Regelungen müssen eingehalten werden.Grundsätzlich hat die Verwertung von Grüngut Vorrang vor der Beseitigung. Sollte ausnahmsweise in Ihrer Gemeinde das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt sein, muss das Feuer vorab angekündigt und genehmigt werden. Wenn die Genehmigung erteilt ist, müssen strenge Maßnahmen zur Sicherheit, zur Brandverhütung und zum Schutz der Nachbarn eingehalten werden. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem die erlaubte Uhrzeit, Jahreszeit und die Witterungsbedingungen (kein/mäßiger Wind). Die Glut muss bis zur Dunkelheit erloschen sein und Mindestabstände müssen eingehalten werden.

Hinweis: Eine Ausnahmegenehmigung wird meist nicht erteilt, da die Entsorgung über eine Biotonne, Grüngutsammelstellen oder Wertstoff- und Recyclinghöfe grundsätzlich zumutbar ist. Sie sollten auf jeden Fall bei Ihrer Gemeinde nachfragen und sich, soweit eine Verbrennung erlaubt sein sollte, nach den entsprechenden Vorschriften und Meldepflichten für das Feuer im Garten erkundigen.
Regeln zur Verbrennung von Gartenabfällen

Entscheidend ist auch, was verbrannt wird. Wer Gartenabfälle wie Pflanzenteile oder Schnittgut verbrennt, muss auch die landesrechtlichen Vorschriften zur Brandverhütung beachten, die unter anderem einen gewissen Mindestabstand der Feuerstelle zu brennbaren und leicht entzündlichen Stoffen festlegen. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, verboten. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern und etlichen Kommunen Ausnahmeregelungen. Sie haben sogenannte Brenntage festgelegt, an denen Gartenbesitzer ihre organischen Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück einäschern dürfen. Derzeit erarbeitet das Umweltministerium jedoch eine Neufassung der sogenannten Bioabfallverordnung, in der künftig auch das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmslos verboten werden soll. Neben dem generellen Gefahrenpotenzial ist vor allem die Feinstaubentwicklung offener Brände problematisch – sie soll auf diese Weise eingedämmt werden.

Bußgelder für rechtswidriges Feuer im Garten

Wer gegen ein Verbrennungsverbot oder gegen die Brandschutz-Regelungen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 5 Ss 317/93) hat beispielsweise eine Geldbuße von 150 Euro bestätigt, die für das Verbrennen von Brennnesseln im Garten verhängt wurde. Insbesondere hat das Gericht darauf hingewiesen, dass in Nordrhein-Westfalen Gartenabfälle nicht mit Benzin angezündet werden dürfen.


Feuerkörbe und Feuerschalen im Garten

Bei Feuerschalen und Feuerkörben handelt es sich im Sinne des Immissionsschutzrechts um sogenannte nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, allerdings dürfen sie nur entsprechend ihrer Bestimmung für sogenannte "Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer" verwendet und nur mit bestimmten Brennstoffen betrieben werden. Erlaubt sind naturbelassenes stückiges Holz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) oder gepresste Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV). Wer seine Feuerschale beispielsweise für die Verbrennung von Abfällen zweckentfremdet, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit.

Bei Feuerschalen oder Feuerkörben ist nicht nur die Optik entscheidend, vor allem zählt die Sicherheit. Empfehlenswert sind Modelle mit möglichst kleinen Zwischenräumen, sodass keine Glut hindurchfallen kann. Den Funkenflug kann man durch einen Aufsatz oder Deckel, den Funkenschutz, reduzieren. Welche Brennstoffe in einer Schale oder einem Korb verbrannt werden können, ist abhängig vom Material: Kohle etwa sollte nur in Gefäßen aus Metall entzündet werden. Brennholz dagegen eignet sich auch für Schalen aus Terracotta oder Keramik. Wählen Sie für das Feuer außerdem einen nicht brennbaren und ebenen Platz im Garten aus, der idealerweise keine entflammbaren Gegenstände in seiner unmittelbaren Nähe hat.

 


 

 

 



 

 








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